Das Trinkwasser in NRW ist gefährdet!

Wenn es nach dem Willen der Landesregierung geht, soll in Zukunft auch in Wasserschutzgebieten Festgestein und Kies abgegraben werden können. Der Landtag steht kurz davor, ein neues Landeswassergesetz zu verabschieden, in dem der § 35 (2) gestrichen werden soll, der vorsah, dass Bodenschatzgewinnung in Wasserschutzgebieten nicht erlaubt ist. Diese Streichung erfolgt auf Betreiben der Kies-Sand-Steine-Lobby, die  jegliche Beschränkung ihrer Rohstoffabbautätigkeit abschaffen möchte. 

Dagegen hat sich nun ein landesweites Bündnis unter dem Motto „Finger weg von unserem Trinkwasser“ formiert: Die niederrheinischen Initiativen gegen den Kiesabbau („Niederrheinappell“) sowie Gruppen im östlichen Landesgebiet, die wie die „Initiative Trinkwasser Warstein/Kallenhardt“ die Risiken des Steinabbaus bekämpfen, laufen Sturm gegen das Vorhaben der schwarz-gelben Regierung und fordern eine Beibehaltung des § 35 (2).

Bereits im Koalitionsvertrag von CDU und FDP war die Zurücknahme der von der Vorgängerregierung beschlosenen „Erschwerung des Rohstoffabbaus in Wasserschutzgebieten“ per „Einzelfallprüfungen“ formuliert worden; das soll nun bald in der Novelle des Landeswassergesetzes umgesetzt werden. Dagegen protestieren nicht nur die Initiativen gegen die Abgrabungen, auch viele betroffene Kommunen und Wasserversorger wandten sich in Resolutionen an die Düsseldorfer Regierung, wie ebenfalls die anerkannten Naturschutzverbände und die Landesgruppen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches und des Verbandes kommunaler Unternehmen.

Kurios die Reaktionen der Ministerin Heinen-Esser und der Abgeordneten der Regierungsfraktionen auf Briefe und Eingaben: Man beteuert, der Wasserschutz habe natürlich höchste Priorität! – und man vertröstet mit dem Vorhaben einer landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung, die den Vorrang des Wassers gegenüber dem Rohstoffabbau sichere. – Paradox: Man ermöglicht die Aufhebung des Wasserschutzes für die Rohstoffgewinnung, sagt aber gleichzeitig: Eigentlich wollen wir das gar nicht, wir sorgen dafür, dass das Wasser nicht gefährdet wird!

Denn ein landesweites Wasserschutzgebietsgesetz kann, so die Kritik, nur recht allgemein sein und wird die je spezifischen Bedingungen vor Ort kaum scharf regeln können. Es stehe zu befürchten, dass die Regelung des Interessenkonflikts Rohstoffabbau/ Wasserversorgung auf die Ebene der lokalen Behörden verlagert wird, die jedoch „kaum in der Lage (sind), eine konsequente und einheitliche Entscheidungs- und Vollzugspraxis zu gewährleisten, um den bundesrechtlich verankerten Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung“ zu gewährleisten, wie die Landrätin des Kreises Soest, Eva Irrgang, schreibt.

Eine weitere Änderung betrifft den § 37 (2) des Landeswassergesetzes. Dort ist der grundsätzliche Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung vor anderen Grundwasserbenutzungen geregelt. Nun aber soll sich die Priorität nur noch auf “andere Wasserentnahmen“ beziehen, nicht auf jegliche Benutzung von Grundwasser. Damit würden Vorhaben wie Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Grundwasser, also insbesondere Sümpfungsmaßnahmen, die ein erhebliches Problem der Trinkwasserförderung darstellen, nicht mehr erfasst.

Interessant am Rande. Diese geplante landesweite Wasserschutzgebietsverordnung wird von der Rechtsanwaltskanzlei Wolter&Hoppenberg (Hamm) miterarbeitet, die schwerpunktmäßig die Rohstoffunternehmen juristisch vertritt und Fordermitglied des Verbands der Bau- und Rohstoffindustrie („Vero“) ist!

* Man muss eigentlich nicht mehr betonen, wie wichtig der Schutz des Trinkwassers ist – das ist allgemein bekannt. Und es bestreitet auch kaum jemand noch, dass die Wassergewinnung absoluten Vorrang haben muss, etwa vor der Bodenschatzgewinnung. Hinzu kommt, dass der Klimawandel die Sorge um das geringer werdende Wasserdargebot noch dringlicher macht. Vor diesem Hintergrund macht es fassungslos, dass dennoch immer wieder versucht wird – etwa über das Zugeständnis der Einzelfallprüfung –, diesen Schutz zu umgehen oder zu unterlaufen! 

Man kann die Aktion „Finger weg von unserem Trinkwasser“ der genannten Initiativen unterstützen: https://niederrheinappell.de/stimme-abgeben/