Ach, wenn’s doch so einfach wär‘ …

NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) – so schreibt die „Westfalenpost“ am 18. Juni – hat das Nein Nordrhein-Westfalens zum Warsteiner Stein-Abbau bekräftigt. Die Landesregierung werde die dortige Kalksteingewinnung …  – o pardon, habe mich verlesen, tut mir leid! Es geht ja um – Fracking! Aber auch gut. Das könnte sonst unser nächstes Problem werden … Also: Die Landesregierung werde Fracking, „auch im geplanten Landesentwicklungsplan ausschließen, der zeitnah dem Landtag vorgelegt werden soll“, sagte Remmel dieser Zeitung. Zugleich kritisierte er einen wachsenden Druck der Fracking-Wirtschaft auf die Politik: „Die Industrie stellt die Gewinnabsichten ihrer Aktionäre über den Schutz von Mensch und Umwelt.“ In NRW gebe es dagegen einen parteiübergreifenden Konsens gegen Fracking, betonte Remmel. „Dieser breite Konsens aus Politik und Gesellschaft wird nun durch die Fracking-Industrie angegangen. Ein solches Vorgehen mit der Brechstange werden wir für NRW strikt zurückweisen.“ – Ach, es wäre doch zu schön gewesen und läge doch so nahe …

W. B.

Artikel in der Westfalenpost vom 1. Juli 2016 lesen

Welche Folgen hat das Urteil?

Bedeutet das Münsteraner OVG-Urteil vom 18. November das „Aus für den Steinabbau in Warstein“? Sind die heimischen Quellen nun auf Dauer geschützt? Diese Fragen stellte sich die „Initiative Trinkwasser Warstein/ Kallenhardt“ in ihrer letzten Zusammenkunft und kam zu einer insgesamt vorsichtig optimistischen Einschätzung.

Bekanntlich hatten die Richter einen überraschend weitgehenden Spruch gefällt. Nämlich dass der Schutz des Grundwassers nicht relativiert werden kann, dass deswegen einem Steinbruch – „Elisabeth II“ – die Betriebserlaubnis entzogen wird und dass das Wasserschutzgebiet als unzureichend verworfen wird; es muss neu gefasst werden.
Besonders eindrucksvoll erscheinen der Initiative vor allem die Urteilsbegründungen, die in bislang noch nie vernommener Schärfe jene argumentativen Hilfskonstruktionen vom Richtertisch fegten, welche bislang den Steinabbau in Grundwassernähe ermöglichten. – Im Grunde sind durch den Richterspruch alle Argumente und Stellungnahmen der Initiative bestätigt worden!
„Wenn das Urteil nicht mehr revidiert wird, sind damit eigentlich dem Steinabbau in Warstein und Kallenhardt die Grundlagen entzogen“, befindet die Initiative. „Alle Genehmigungen gründen auf Konstruktionen, die nun hinfällig sind – und dürften damit auch keine Zukunft haben!“ Die Genehmigungsbehörden – Bezirksregierung und Kreis – seien von Voraussetzungen ausgegangen, die nun nicht mehr haltbar sind, und müssten demnach ihre Bewilligungen gründlich durchforsten.

Auch die Stadt Warstein, die sich bislang weitgehend zurückgehalten habe, da die Genehmigung nicht in ihre Zuständigkeiten falle, sei jetzt endlich gefordert, das Hauptinteresse in diesem Konflikt, nämlich den Schutz der Hillenbergquelle, nun auch selbst und massiv zu vertreten. Das gilt auch in ähnlicher Weise für Rüthen. Und die neue Situation dürfte auch einen erheblichen Einfluss haben auf die „Warsteiner Vereinbarung“.
Die Initiative Trinkwasser wird sich jetzt ausgiebig juristisch beraten lassen und dafür Sorge tragen, dass ihr Anliegen, der Bestand der Wasserquellen aus dem Warsteiner Massenkalk, entschieden vertreten wird.

Foto: Gila Hanssen – pixelio – Anzeiger-Meldung vom 15. Januar